Stadtplanung - eine Skizze

4 Bauleitpläne

4.1 Flächennutzungsplan

Das Baugesetzbuch (BauGB) setzt auf eine zweistufige Bauleitplanung. Die erste Ebene bildet die Flächennutzungsplanung. Er übersetzt angestrebte städtebauliche Entwicklungen in festgeschriebene Nutzungsmuster. Mit anderen Worten: Er widmet verschiedene städtische Teilräume dieser oder jener Nutzung bzw. Funktion. Stellvertretend genannte seien Gemeinbedarfsflächen, Wohngebiete, Gewerbegebiete, Grünfläche und Verkehrsflächen. Festgelegt werden jeweilige Gebietsausweisungen - naheliegenderweise - im so genannten Flächennutzungsplan. Ausweisungsfähige Gebietstypen beinhaltet die Baunutzungsverordnung. Die Haupttypen sind

Baugebiete können verfeinert ausgewiesen werden als Kleinsiedlungsgebiet (WS), allgemeines Wohngebiet (WA), reines Wohngebiet (WR), besonderes Wohngebiet (WB), Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI),Kerngebiet (MK), Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI) und Sondergebiet (SO).

Flächennutzungsplanung stellt eine Art vorbereitender Bauleitplanung dar, insofern sie vergleichsweise grobe räumliche Nutzungsraster entwirft, vielfach angestrebte Entwicklungen abbildet, ohne jedoch detaillierte Aussagen bezüglich der konkreten baulichen Umsetzung formuliert: Sie schafft kein Baurecht. Wird beispielsweise eine landwirtschaftliche Fläche als Wohnbauland ausgewiesen, bedeutet das nicht, dass der oder die Grundstückseigentümer sogleich berechtigt wären, nun x-beliebige Wohnhäuser hochzuziehen.

4.2 Bebauungsplan

Bebauungspläne - kurz B-Pläne genannt - repräsentieren die 2. Stufe der Bauleitplanung. Sie gehen über im Flächennutzungsplan vollzogene Festsetzungen hinaus bzw. präzisiert diese. So werden Art und Maß statthafter baulicher Nutzung verbindlich festgesetzt. Diesbezüglich relevante Größen führt die Baunutzungsverordnung auf. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ), Baumassenzahl (BMZ), statthafte Bauhöhen (H) oder die Anzahl zulässiger Vollgeschosse (Z). Dem entsprechend wir der B-Plan auch "verbindlicher" Bauleitplan genannt; er wird - im Gegensatz zum Flächennutzungsplan - als Satzung, also als Ortsrecht beschlossen.

B-Pläne bestehen aus einem zeichnerischen und einem textlichen Teil. Üblicherweise werden Maßstäbe verwendet, die es zulassen, Festsetzungen parzellengenau abzulesen. Der Textteil erläutert und ergänzt in den Karten eingetragene Festsetzungen. Darüber hinaus begründet er festgelegte Ziele und Zwecke und beschreibt wesentliche Auswirkungen jeweiliger Festsetzungen. B-Pläne dienen als wichtige Grundlage im Rahmen der Bodenordnung, der Grundstückserschließung sowie anderer gesetzlicher Maßnahmen.