Sharia-konforme Finanzierungen

3 Scharia-Gremium

Die Schwierigkeit bei der Konstruktion scharia-konformer Investments besteht darin, dass es noch kein fixiertes Regelwerk oder Paragrafen gibt. Die Entscheidung über die Konformität liegt bei Religionsgelehrten (Ulama), die sich in so genannten Scharia-Gremien organisieren. Bei den Religionsgelehrten sollte es sich um sehr glaubwürdige und qualifizierte Personen handeln, die insbesondere Erfahrung und besondere Kenntnisse mit dem Umgang moderner Finanztransaktionen haben. Die Gremien sind gewöhnlich nicht institutionalisiert und werden für jeden Fall neu zusammen gestellt.

Ein gläubiger Muslim wird seine Investitionsentscheidung grundsätzlich von der positiven Bescheinigung (Fatwa) des Scharia-Gremiums abhängig machen. Daraus lässt sich leicht erkennen, dass die Zusammenarbeit mit den Gremien für die Durchführung von konformen Investments unabdingbar ist.

Über ihren Einfluss sind sich die Gelehrten durchaus bewusst. Die zu begutachtenden Investments werden daher streng nach den Vorschriften der Scharia ("Der Weg") bzw. dem im Koran beschriebenen vollendeten, unveränderlichen und göttlichen Gesetz (Fiqh) beurteilt.

Die Beurteilung ist jedoch nicht so einfach wie sie auf den ersten Blick aussieht und es kann bei ein und der selben zu prüfenden Thematik vorkommen, dass unterschiedliche Gremien zu unterschiedlichen Interpretationen und Auslegungen kommen. Diese unterschiedlichen Interpretationen der Religionsgelehrten gibt es nicht nur bei neu entwickelten Finanzierungsinstrumenten, sondern ebenfall bei anderen schwierigen Auslegungen. Um die grundsätzliche Rechtsunsicherheit einzudämmen wird zur Zeit an einem Regelbuch, ähnlich den IFRS - also internationalen Rechnungslegungsvorschriften, gearbeitet.

Die Gremien begutachten im Detail die angedachte Struktur und die Dokumentation des Finanzierungsproduktes. Im Zuge dessen finden laufend Besprechungen statt, die zu Verfeinerungen in der Struktur und Dokumentation führen.

4 Vertragskonstellationen

Murabaha entspricht einem doppelstöckigen Kaufvertrag. Zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist eine Bank in das Vertragswerk eingebunden. Die Weiterveräußerung durch die Bank an den eigentlichen Käufer erfolgt mit einem Kaufpreisaufschlag. Der Aufschlag entspricht dem Bankhonorar.

Istisna ist die Finanzierung einer Projektentwicklung. Die Vertragskonstellation ist eine Variante des Murabaha.

Mudaraba ist eine treuhänderische Finanzierung, bei der eine Bank zwischengeschalten ist.

Ijara (Operate Leasing) und Ijara wa iqtina (Finance Leasing) sind ebenfalls gängige Finanzierungsvarianten.