Sharia-konforme Finanzierungen

Portalseite

Portalseite

    1 Intro

    Schleichend und in der Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar hat sich in den letzten Jahren ein neues Finanzierungs- bzw. Anlagesegment entwickelt. Die Rede ist von scharia-konformen Finanzierungen und Anlagemöglichkeiten. Dafür verantwortlich ist unter anderem die stetige Deregulierung der Märkte in den islamisch geprägten Ländern. Richtig angeheizt wurde der Trend jedoch durch den enorm gestiegenen Ölpreis und das hierdurch gewachsene Vermögen und eine entsprechende Diversifikation dieser Gelder.



    2 Scharia

    Die Schari’ah, zu deutsch Scharia oder auch Islamisches Recht hat im Grunde genommen weniger mit einem geschriebenem Gesetz nach unserem Rechtsverständnis zu tun, als mit einem Glaubenssystem und dem Festhalten an bereits getroffenen Entscheidungen. Dieses System soll Werte wie z. B. Fairness, Moralität und Gerechtigkeit vermitteln und ist eine Ableitung aus diversen Quellen, u. a. dem Koran.

    Die Scharia beinhaltet insbesondere die folgenden Grundsätze:

    • Die Zahlung oder der Erhalt von Zinsen (Riba) ist, gemäß Koran, Sure 3, Vers 130 "Ihr Gläubigen! Nehmt nicht Zins, in dem ihr in mehrfachen Beträgen wiedernehmt, was ihr ausgeliehen habt!", streng verboten. Dieses Verbot beinhaltet sowohl Kredite und Kreditkarten, aber auch Obligationen, Optionen, konventionelle Hedge Funds und den Kauf von Bank- und Versicherungsaktien. Erträge aus einem Handel (Ribh) oder einer Investition in ein bestimmtes Produkt sind jedoch akzeptabel. Zugelassen sind daher Handelsfinanzierungen, Vermietungen/ Leasing (Ijara) und der Rohstoffhandel.

    • Die gebräuchlichste Investitionsform ist allerdings der Kauf von Aktien privater und öffentlicher Unternehmungen, denn Dividenden (Ribh) gelten nicht als Zinsen. Die Dividenden sind variabel und die Beteiligung beinhaltet Chancen und Risiken. Dem gegenüber steht jedoch ein weiteres Verbot und zwar das Bestehen von Ungewissheit / Unsicherheit und der daraus resultierenden Risiken (Gharar). Dahinter verbirgt sich, dass die Vertragspartner alle Details offen legen und kennen müssen. Ein so genannter Blind-Pool, d.h. wonach das Investitionsobjekt noch nicht fest steht, ist aus Scharia-Sicht nicht denkbar. Außerdem könnte es sich bei den Objekten auch um verbotene Investments handeln. Hierzu zählen z. B. Produkte die mit Schweinefleisch, Alkohol und der Rüstungsindustrie zu tun haben.

    • Ebenfalls verboten sind Spekulation und das Glücksspiel. Daraus resultiert, dass Derivate und Termingeschäfte, aber auch die Finanzierung von Kasinos nicht scharia-konform sind.
Nach ObenNächste SeitePortalseite
Aktualisierung: 30.11.2005© Elmar Pfeiffer, 80335 München (Impressum)Elmar.Pfeiffer@gmx.de