Potentialräume: 5 Typen

2.3 Erfolgsgrundlagen

Aufwertungsvorhaben erweisen sich als fachlich anspruchsvoll. Je großmaßstäbiger sie ausfallen, desto heikler gestalten sie sich. Vielfach verwobene Bewegungsmuster, funktionale Bezüge, psychologische Momente sind zu berücksichtigen, Nutzungs- und Nutzeransprüche, infrastrukturelle Notwendigkeiten und Marktströmungen. Anders ausgedrückt: Erfolgverheißende Ansätze gründen auf tiefem Verständnis von Möglichkeiten, Wechselwirkungen, marktprägenden Faktoren. "Markt" ist das Stichwort. Dauerhaft aufwertend wirken ausschließlich wirtschaftlich selbsttragende Projekte. Diese Aussage sei Deutschlands Denkmalschützern ans Herz gelegt. Zu viele übersehen, dass sie Erhaltenswertes gefährden und Aufwertungen be- bzw. verhindern, halten sie selbst mittelmäßige Interieurs für schutzwürdig.

Aufwertungen können im Bestand wie auf jungfräulichem Grund vollzogen werden. Kleinere, im Bestand umgesetzte Vorhaben sind im allgemeinen berechenbarer als in großem Stil angegangenen Reißbrettentwicklungen. Dies insbesondere auf Grund besser bestimmbarer Lagegängigkeit bzw. einer klarer fassbaren Akzeptanzwahrscheinlichkeit durch potenzielle Nutzer. Sie scheitern seltener als verbundlos, gleichsam im Niemandsland bzw. eigenständig umgesetzte Planungen.

2.4 Der große Rahmen

Um die Schlussbemerkung des Vorkapitels fortzuspinnen: Regelhaft sind auf Bestehendes abgestimmte Projekte räumlichen "Insellösungen" in einer zweiten Hinsicht überlegen: Sie reißen - bildhaft gesprochen - nicht zwei, drei, vier Löcher, anstelle eines gestopften auf.

Die wenigsten privaten Entwickler bzw. Investoren scheren sich darum, ob ihr Vorhaben anderen Ortes womöglich Scherben hinterlässt. Sie verfolgen regelhaft Gewinnabsichten, versuchen legitimerweise ihre Projekte lohnend zu gestalten. Hingegen sind öffentliche Planungsträger bzw. Genehmigungsbehörden angehalten, die Gesamtbilanz jeweiliger Maßnahmen zu berücksichtigen. Mit anderen Worten: Im Vorfeld jeder (größeren) Maßnahme gilt es, deren Rückkoppelungen auf bestehende Nutzungsgefüge abzuschätzen. Auch diesbezüglich sorgsame Arbeit vorausgesetzt, wirkt beileibe nicht jedes verabschiedete bzw. genehmigte Projekt wunschgemäß. Mehr noch: Manch aufwendige Maßnahme gehorcht umgekehrten faustischen Mustern: "Ich bin ein Teil von jener Kraft, die stets das Gute will und doch das Böse schafft." Bisweilen wirken Eingriffe nur zeitweilig unvorteilhaft, oft zerstören sie Gewachsenes dauerhaft. Stellvertretend für Fälle erstgenannter Art sei Aachens Verkehrspolitik angeführt. Sie traf den Cityhandel zunächst schwer, wertete - hier und da abgewandelt - die Innenstadt letztlich jedoch auf. Fall 2 repräsentiert Oberhausens CentrO, ein Megazentrum, das u. a. Oberhausens und Mülheims Innenstädte in eine schwerlich umkehrbare Abwärtsspirale trieb, sie zu Räumen passiver Abwertung stempelte. Gewiss erscheint fraglich, ob hier gute Absichten Pate standen. Auch fragt sich, wie dem Projekt eine städtebauliche Unbedenklichkeit bescheinigt (siehe Auswirkungsbegriff) und zuständigen Genehmigungsinstanzen nahegebracht werden konnte. Das Beispiel veranschaulicht jedenfalls, wie wichtig es ist, einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, der erkennen lässt, ob es aus privatwirtschaftlicher wie öffentlicher Sicht sinnhaft sein kann, in Räume zu investieren, sie aktiv aufzuwerten.