3.1 Modul 1: Fachlich schriftliche Prüfung
§ 3. (1) Modul 1, schriftliche Prüfung umfasst die Gegenstände:
- berufsspezifische, rechtliche Grundlagen für Immobilientreuhänder;
- berufsspezifische Fächer für Immobilienmakler.
§ 3. (2) Jeder Prüfungsgegenstand ist gesondert zu beurteilen.
§ 4. Die schriftliche Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 umfasst die allgemeinen Kenntnisse der für den Immobilientreuhänder relevanten österreichischen Rechtsvorschriften und die daran orientierte Ausarbeitung von Aufgaben und Beantwortung von Fragen aus folgenden Fächern:
- Abgaben- und Steuerrecht für Immobilientreuhänder;
- Arbeits- und Sozialrecht für Immobilientreuhänder;
- Baurecht einschließlich Raumordnungsrecht, Denkmalschutz;
- Grundzüge des Facility Managements;
- Grundzüge der Bautechnik für Immobilientreuhänder;
- Grundzüge Betriebs- und Volkswirtschaftslehre;
- Gewerberechtliche Vorschriften für Immobilientreuhänder einschließlich Standesrecht und Organisation der Wirtschaftskammern;
- Grundverkehrsrecht;
- Handels- und Gesellschaftsrecht für Immobilientreuhänder;
- Öffentliches Recht und Verfahrensrecht, insbesondere Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren;
- Plan- und Vermessungswesen;
- Vertragsrecht einschließlich Konsumentenschutzrecht für Immobilientreuhänder;
- Wohnbauförderungsrecht;
- Wohnrecht (wie zum Beispiel Mietrechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungsgemeinnützigskeitsgesetz einschließlich Nebenbestimmungen);
- Zivilrecht für Immobilientreuhänder (wie zB Bauträgervertragsgesetz).
§ 5. Die Erledigung der schriftlichen Arbeiten gemäß § 4 muss vom Prüfling in 1,5 Stunden erwartet werden können. Die schriftliche Prüfung ist nach 2 Stunden zu beenden.
§ 6. Die schriftliche Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 umfasst die an den berufsspezifischen für den Immobilienmakler relevanten Fächern orientierte Ausarbeitung von mindestens einer der folgenden Aufgaben und Beantwortung von Fragen aus den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten:
- Bau- und Raumordnung für Immobilienmakler;
- Bautechnik für Immobilienmakler;
- Betriebs- und Volkswirtschaftslehre für Immobilienmakler;
- Fälle der beruflichen Praxis unter besonderer Berücksichtigung zivilrechtlicher, abgabenrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Vorschriften und wirtschaftlicher Aspekte;
- besondere Finanzierungsmodelle (wie zum Beispiel Leasing, Miet-Kauf-Modelle);
- Formulierung von Vertragsbestandteilen für Kauf- und Bestandsverträge;
- Maklerrecht (zivilrechtliche, gewerberechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften);
- Erstellung und Beurteilung eines Maklervertrages einschließlich des einschlägigen Schriftverkehrs, Beurteilung eines Provisionsanspruches;
- Objektaufbereitung insbesondere im Hinblick auf die Pflichten des Immobilienmaklers;
- Standort- und Unternehmensbewertung;
- Schema bzw Berechnung einer Wertermittlung, eines Finanzierungsplanes und einer Rentabilitätsberechnung zur Beratung der Auftraggeber;
- Erstellung eines Verwertungskonzeptes einschließlich des einschlägigen Schriftverkehrs;
- zivilrechtliche, abgabenrechtliche, verwaltungsrechtliche, agrarrechtliche und grundverkehrsrechtliche Vorschriften für den Liegenschaftsverkehr.
§ 7. Die Erledigung der schriftlichen Arbeiten gemäß § 6 muss vom Prüfling in zwei Stunden erwartet werden können. Die schriftliche Prüfung ist nach 2,5 Stunden zu beenden.
§ 8. Die Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 kann wahlweise in Form einer herkömmlichen schriftlichen Prüfung oder ganz oder teilweise im Mehrfachauswahlverfahren (Multiple-Choice-Verfahren) angeboten werden.