Immobilienmakler: Österreichs Befähigungsprüfungsordnung

3.1 Modul 1: Fachlich schriftliche Prüfung

§ 3. (1) Modul 1, schriftliche Prüfung umfasst die Gegenstände:

  1. berufsspezifische, rechtliche Grundlagen für Immobilientreuhänder;
  2. berufsspezifische Fächer für Immobilienmakler.

§ 3. (2) Jeder Prüfungsgegenstand ist gesondert zu beurteilen.

§ 4. Die schriftliche Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 umfasst die allgemeinen Kenntnisse der für den Immobilientreuhänder relevanten österreichischen Rechtsvorschriften und die daran orientierte Ausarbeitung von Aufgaben und Beantwortung von Fragen aus folgenden Fächern:

  1. Abgaben- und Steuerrecht für Immobilientreuhänder;
  2. Arbeits- und Sozialrecht für Immobilientreuhänder;
  3. Baurecht einschließlich Raumordnungsrecht, Denkmalschutz;
  4. Grundzüge des Facility Managements;
  5. Grundzüge der Bautechnik für Immobilientreuhänder;
  6. Grundzüge Betriebs- und Volkswirtschaftslehre;
  7. Gewerberechtliche Vorschriften für Immobilientreuhänder einschließlich Standesrecht und Organisation der Wirtschaftskammern;
  8. Grundverkehrsrecht;
  9. Handels- und Gesellschaftsrecht für Immobilientreuhänder;
  10. Öffentliches Recht und Verfahrensrecht, insbesondere Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren;
  11. Plan- und Vermessungswesen;
  12. Vertragsrecht einschließlich Konsumentenschutzrecht für Immobilientreuhänder;
  13. Wohnbauförderungsrecht;
  14. Wohnrecht (wie zum Beispiel Mietrechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungsgemeinnützigskeitsgesetz einschließlich Nebenbestimmungen);
  15. Zivilrecht für Immobilientreuhänder (wie zB Bauträgervertragsgesetz).

§ 5. Die Erledigung der schriftlichen Arbeiten gemäß § 4 muss vom Prüfling in 1,5 Stunden erwartet werden können. Die schriftliche Prüfung ist nach 2 Stunden zu beenden.

§ 6. Die schriftliche Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 umfasst die an den berufsspezifischen für den Immobilienmakler relevanten Fächern orientierte Ausarbeitung von mindestens einer der folgenden Aufgaben und Beantwortung von Fragen aus den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten:

  1. Bau- und Raumordnung für Immobilienmakler;
  2. Bautechnik für Immobilienmakler;
  3. Betriebs- und Volkswirtschaftslehre für Immobilienmakler;
  4. Fälle der beruflichen Praxis unter besonderer Berücksichtigung zivilrechtlicher, abgabenrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Vorschriften und wirtschaftlicher Aspekte;
  5. besondere Finanzierungsmodelle (wie zum Beispiel Leasing, Miet-Kauf-Modelle);
  6. Formulierung von Vertragsbestandteilen für Kauf- und Bestandsverträge;
  7. Maklerrecht (zivilrechtliche, gewerberechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften);
  8. Erstellung und Beurteilung eines Maklervertrages einschließlich des einschlägigen Schriftverkehrs, Beurteilung eines Provisionsanspruches;
  9. Objektaufbereitung insbesondere im Hinblick auf die Pflichten des Immobilienmaklers;
  10. Standort- und Unternehmensbewertung;
  11. Schema bzw Berechnung einer Wertermittlung, eines Finanzierungsplanes und einer Rentabilitätsberechnung zur Beratung der Auftraggeber;
  12. Erstellung eines Verwertungskonzeptes einschließlich des einschlägigen Schriftverkehrs;
  13. zivilrechtliche, abgabenrechtliche, verwaltungsrechtliche, agrarrechtliche und grundverkehrsrechtliche Vorschriften für den Liegenschaftsverkehr.

§ 7. Die Erledigung der schriftlichen Arbeiten gemäß § 6 muss vom Prüfling in zwei Stunden erwartet werden können. Die schriftliche Prüfung ist nach 2,5 Stunden zu beenden.

§ 8. Die Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 kann wahlweise in Form einer herkömmlichen schriftlichen Prüfung oder ganz oder teilweise im Mehrfachauswahlverfahren (Multiple-Choice-Verfahren) angeboten werden.