| Immobilienmakler - das Ideal | |||
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3 Allgemein- und Spezialmakler Ein Blick auf die in Kapitel 2 abgebildete (verlängerungsfähige) Liste möglicher Makleraufgaben verdeutlicht zwei wesentliche Sachverhalte und Bezüge: 4 Branchenvielfalt In Deutschland bedarf die Ausübung von Immobilien-Maklertätigkeiten - anders als etwa in Österreich (siehe Beitrag "Immobilienmakler: Befähigungsprüfungsordnung") - keines besonderen Qualifikationsnachweises. Die Maklerszene ist fachlich bunt gemischt, die jeweiligen Fähigkeiten streuen außerordentlich stark. Dass sich die Branche hinsichtlich bestehender Zugangshürden weitgehend unreglementiert darstellt, bedeutet kein grundsätzliches Manko. Im Gegenteil: Die Maklerszene kennzeichnet eine durchaus fruchtbare Vielfalt an mehr oder minder kreativen Köpfen und Ansätzen. Da keine verbindlichen Standards bestehen, ergibt sich aus Kundensicht freilich ein Problem: Es gilt den zumeist zahlreich auf Kunden zukommenden Maklern auf den sprichwörtlichen Zahn zu fühlen. Wer tagtäglich mit der Branche zu tun hat, dem genügen vielfach wenige Kontakte, um ungeeignete Kandidaten auszufiltern. Nebenbei bemerkt: Die verbreitete Neigung, größere Maklerhäuser hinsichtlich der unterstellten Arbeitsqualität gedanklich über "Einzelkämpfern" anzusiedeln, ist häufig ungerechtfertigt. | |
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| Aktualisiert: 11.02.2010 | © Elmar Pfeiffer, 80335 München (Impressum) | Elmar.Pfeiffer@gmx.de | |