5 Musterdefinition
Um eine tragfähige Begriffsbestimmung zu entwickeln, empfiehlt es sich, vorstehend umrissene Beobachtungen, Fakten und Ableitungen bündelnd zu "sortieren". Vorausgeschickt sei, dass es hier eine griffige Allgemeindefinition gesucht ist. Zwecks Verdeutlichung ein kleiner Exkurs.
Exkurs: Klar ist, dass bauliche Entwicklungen (nicht notwendig gleichzusetzen mit konstruktiven Entwicklungen) Grund und Boden voraussetzen. Klingt logisch, ist logisch und dennoch fangen die Probleme schon hier an, sofern eine alle Eventualitäten und Spitzfindigkeiten einschließende Definition gesucht wird. Land ist nämlich keineswegs ein "ewiges" Gut. - Ein Hang rutscht ab, der Grund ist futsch. Das Meer frisst Grundstücke auf und Flüsse nagen sich in sie hinein. Derlei als spezielle Fälle abzutun, ist angesichts gehäuften Auftretens unangebracht. Sie definitionsbezogen auszublenden, erweist sich jedoch als sinnvoll, insofern das ein Thema der Wertermitlung ist bzw. sein sollte.
Doch nun weiter im Text: Kapitel 2, 3 und 4 beschreiben die Zutaten einer stichhaltigen Begriffsbestimmung. Miteinander verquickt, lassen sich diese in folgende Definition überführen:
Immobilen stellen nicht bzw. regelhaft nur mittels üblicherweise wirtschaftlich unvertretbaren Aufwandes zu verlagernde, aus raum-funktionalen Bezügen heraus bestimmte, also umfelddefinierte bebaute oder unbebaute Einheiten dar, die Schnittstellen menschlicher Bewegung bzw. Aktivität bilden bzw. grundsätzliche Potenziale besitzen, zu solchen entwickelt zu werden, und abhängig von ihrer jeweiligen Größe, Nutzung und Bedeutung umfeldbeeinflussende Rückwirkungen entfalten.
In dieser Form klingt die Definition zugegeben (grauenhaft) akademisch. Bei genauem Hinsehen lässt sich diese Wortschlange ohne nennenswerten Bedeutungsverlust verkürzen:
Immobilien sind orts- und zweckgebundene Schnittstellen menschlicher Bewegung, Begegnung, Aktivität.
Widersprüche nimmt der Autor gerne entgegen.