7 Leasingvertrag
Eine Vertragsform, die dem Hotelbetreiber (außer einer Eigentumslösung) größtmögliche Verfügungsrechte an der jeweiligen Immobilie sichert, stellt der Leasingvertrag dar. Zu unterscheiden sind zwei vertragliche Varianten, nämlich "klassische" Leasingfinanzierung und Sale-Lease-Back-Modelle (eine Spielart stellen Leasingfondslösungen dar).
In beiden oben genannten Fällen tritt der Betreiber als Leasingnehmer der Immobilie auf, übernimmt also weitreichende Pflichten, besitzt umgekehrt jedoch die Sicherheit, das Objekt langfristig betreiben zu können. Mit anderen Worten: Er schließt das Risko aus, gegen einen anderen Betreiber ersetzt zu werden.
Bei herkömmlichen, wenn man so will "klassischen" Leasingfinanzierung errichtet der Leasinggeber das jeweilige Haus nach Vorstellungen und planerischen Maßgaben des Betreibers und überlässt es ihm in Form eines Buy and Lease (Teilamortisationsleasing). Übliche vertragliche Laufzeiten bewegen sich zwischen 16 und 22 Jahren. Läuft der Vertrag aus, besitzt der Betreiber (Leasingnehmer) ein optionales Recht, die Immobilie käuflich zu erwerben. Je nach Vertragsgestaltung kann sich der Leasinggeber umgekehrt ein Andienungsrecht sichern. Für den Leasinggeber amortisiert sich dieses Modell erst dann, wird die Kaufoption gezogen oder das Andienungsrecht ausgeübt.
Bei Sale-Lease-Back-Modellen überschreibt der Betreiber ein bestehendes Haus auf den Leasinggeber und pachtet es umgehend zurück. Sein Vorteil liegt in einer erhöhten Liquidität bzw. verbesserten Bonität.