Hotelkategorien

2 Sonderformen

2.2.1 Hotel garni

Das Angebot von garni Hotels beschränkt sich weitgehend auf unmittelbare Übernachtungs- bzw. Beherbergungsfunktionen. Sie bieten Frühstück und Getränke, jedoch allenfalls kleine Speisen an.

Hotel garnis, Fremdenheime oder Frühstückspensionen können höchstens 4 Sterne erzielen. Für sie gelten die Mindestkriterien "Restaurant" und "Speiseservice" nicht.

Da es Hotel garnis regelhaft unmöglich ist, eine ausreichende Gesamtpunktzahl zu erzielen, um der Ausstattung entsprechend klassifiziert zu werden, benötigen sie niedrigere Mindestpunktzahlen als Hotels der Standardkategorien, um die gleiche Sternenzahl tragen zu dürfen. Um Missverständnisse zu vermeiden, hat jedoch jede werbliche Nutzung der Deutschen Hotelklassifizierung durch derartige Betriebe neben der Angabe der Sterne zwingend den Zusatz "garni", "Fremdenheim" oder "Frühstückspension" tragen.

2.2.2 Superior

Für Spitzenbetriebe innerhalb jeweiliger Kategorien, die sich durch ein sehr hohes Dienstleistungsniveau auszeichnen, wurde der Begriff "Superior" eingeführt. Häuser, die neben den Sternen diesen Zusatz führen dürfen, erreichen oder überschreiten die Einstiegspunktzahl der nächst höheren Kategorie; gleichwohl können sie dort nicht eingestuft werden, da sie sonstige Mindestkriterien nicht erfüllen. Betriebe aus dem 5-Sterne-Bereich benötigen mindestens 500 Punkte, um den Zusatz "Superior" führen zu dürfen.

Der Zusatz "Superior" findet bei Betrieben des garni-Typs keine Anwendung.