Praktische Grundstücksbewertung (2)

4.3.10  Ertragswertsplitting

Wie eingangs dargelegt, verzinsen sich Grund und Boden im Sinne eines Dauerertrages, während bauliche Anlagen nur zeitlich befristete Erträge zulassen. Die verfahrenstechnischen Folgen liegen auf der Hand: Boden- und Gebäudeertrag sind zunächst getrennt zu erfassen. Daraus leitet sich ein mehrstufiges Vorgehen ab.


Bodenwert

mal

Liegenschaftszinssatz (in %)

gleich

Bodenertrag


Dieser Bodenertrag ist nun vom berechneten Reinertrag abzuziehen.


Reinertrag

minus

Bodenertrag

gleich

Gebäudeertrag I


Der so ermittelte Gebäudeertrag I ist um die für Reparaturanstau bzw. Modernisierungsvorlage anzusetzenden Beträge zu bereinigen.


Gebäudeertrag

minus

Reparaturanstau bzw.

plus

Modernisierungsvorlage

gleich

Gebäudeertrag II


Gebäudeertrag II zuzüglich Bodenwert ergibt den Ertragswert.


Gebäudeertrag II

plus

Bodenwert

gleich

Ertragswert


Die Ertragswertsplittung erweist sich vorrangig bei Restnutzungsdauern von weniger als 30 Jahren als erforderlich. Je jünger ein Gebäude, desto geringeres Gewicht entfaltet der Bodenertrag.