Handelsflächenexpansion - Streiflichter

5.6 Mancher Vergleich hinkt

Im Rahmen ortsbezogener Handelsstudien erfreuen sich Vergleiche mit anderen Städten einiger Beliebtheit. Aussagekraft besitzen Gegenüberstellungen freilich nur dann, werden - was zugegeben selten geschieht - nicht die sprichwörtlichen Äpfel und Birnen verglichen. Dies wäre etwa der Fall, würde versucht, aus der Pro-Kopf-Fläche einer Monopolstadt wie Würzburg auf die Angemessenheit entsprechender Werte in einem von seinesgleichen umringten Oberzentrum in Nordrhein-Westfalen zu schließen. Das mit Dortmund und anderen Nachbarn im "Nahkampf" stehende Hagen, beispielsweise, muss nachgerade zwingend niedrigere Werte aufweisen. Auch sehr große Städte werden fast durchgängig niedrigere Arealitäten aufweisen als kleine, aber starke Mittel- und Oberzentren. Ein stellvertretend auf Berlin geworfener Blick macht den Grund sofort deutlich: Die Stadt besitzt eine gut zweifach höhere Einwohnerzahl als das erschließbare Umland. Bezogen auf München ergibt sich ein Verhältnis von rund 1 : 1. Zum Vergleich: Im Fall des bundesweit zugegebenermaßen einmalig günstig positionierten Würzburg (127.000 Einwohner) liegt die Relation bei ca. 1 : 9 (!).

5.7 Bewertungsspielräume

Erhellte Zusammenhänge deuten an, wie vielschichtig sich Einschätzungen gegebener oder eben nicht vorhandener Entwicklungsspielräume gestalten. Die analytische Komplexität, die unabdingbare Sacherfahrung von Gutachtern oder Planern - also ein grundsätzlich subjektives Moment - bieten Ansatzpunkte, Ergebnisse zu beeinflussen. Wertneutral festzustellen ist, dass dies alltäglich geschieht. Beispielsweise neigen Befürworter einer SB-Warenhaus-Ansiedlung bei hohem Kaufkraftindex zur linearen Gewichtung der Verbrauchsausgaben. Teils wird das Einzugsgebiet großzügig abgesteckt, teils die Raumleistung im unteren Grenzbereich angesiedelt. Diese Kniffe bieten einen Hebel, die städtebauliche Unbedenklichkeit des Vorhabens zu "belegen".

6 Neue Ansätze, neues Verständnis

6.1 Umkehr einer Schlüsselfrage

Die planungsrechtliche Frage, ob die Genehmigung großflächiger Handelseinrichtungen bzw. die Entwicklung funktionaler Sonderlagen unerwünschte Auswirkungen nach sich ziehen kann, ist im Grunde falsch gestellt: Sinnvollerweise wäre ein vorwegnehmender "Nachweis" für entwicklungspolitische Bilanzgewinne jeweiliger Vorhaben zu fordern. Salopp gesagt müsste die Schlüsselfrage lauten: "Was bringt's?" - Nicht: "Was kostet es?"

6.2 Qualitätsakzente ziehen

Formulierte Feststellungen stellen keinen Versuch dar, einen Verzicht auf den Ausbau der Handelsnetze einzufordern. Allerdings verweisen sie auf die Sinnhaftigkeit, qualitative Momente stärker zu betonen. Diesbezügliche Schlagworte heißen Nutzungsverflechtung, Branchenharmonisierung, Strukturoptimierung, ortsübergreifende Zusammenarbeit. Entsprechende Konzepte umzusetzen, ist schwieriger als eine Entwicklung fortzuführen, die neue, auf jungfräulichem Grund errichtete Vorhaben in den Fokus rückt. Es gilt, langfristige Strategien zu erarbeiten, die tiefgreifendes Verständnis für den Gesamtorganismus Stadt voraussetzen. Kurzfristig lässt sich auf diesem Wege die örtliche nicht Zentralität erhöhen, auch kein eventuell eingeleiteter Rückgang abfedern. Dafür werden die Weichen in Richtung räumlich-funktional stimmiger Kommunalentwicklung gestellt. Dieser Ansatz trägt der Erkenntnis Rechnung, dass Zentralitätsindizes weder die Qualität von Orten als Lebensraum, noch als Handelsplatz verlässlich abbilden. Diese beruht zuvorderst auf einem ausgewogenen Funktionsgefüge, dessen Zukunft der Einzelhandel entscheidend mitgestalten kann. Voraussetzung hierfür: Ein mit übergeordneten Zielen in Einklang stehender Betriebsformenmix. Nur dieser verbürgt zukunftssichere, flächendeckend hochklassige Versorgungsnetze - und den Fortbestand einer facettenreichen Handelslandschaft. Aus dieser sind expansive Betriebsformen nicht wegzudenken.