Handelsflächenexpansion - Streiflichter

5.1 Wachstum begründet sich selbst

Jede Neueröffnung eines Einzelhandelsbetriebes erhöht die bundesdurchschnittliche Fläche pro Kopf. Indem der Bestand wächst, können selbst in Gebieten mit ausgeglichenem Verhältnis von Angebots- und Nachfrageelementen Flächendefizite vorgegaukelt werden. Die Bezugnahme auf Durchschnittswerte führt letztlich dazu, dass aus dem bundesweiten Flächenwachstum zusätzliche Flächenpotentiale am jeweiligen Ort abgeleitet werden. Der Durchschnitt schraubt sich gleichsam selbsttätig in die Höhe.

5.2 Summeneffekte

Bei Vorhaben in unintegrierter Lage (Stadtrand, Grüne Wiese) ist deren Auswirkungspotenzial genehmigungsrechtlich bedeutsam. Einschlägige Vorschriften (BauNVO § 11 usw.) sollen eine geordnete Entwicklung gewährleisten. Die Instrumente erfüllen ihren Zweck jedoch nur bedingt, da zeitlich aufeinander folgende Vorhaben regelhaft einzeln betrachtet, Summeneffekte ungenügend berücksichtigt werden. Anders ausgedrückt: Jeweilige Auswirkungspotenziale fallen mit zunehmender Gesamtfläche statistisch ab. - In Wirklichkeit erhöhen sie sich.

5.3 Mittelmaß abseits der Wirtschaftlichkeit

Wenn im Mittel X qm je Kopf verfügbar sind, besagt das keineswegs, dass eine wirtschaftlich tragfähige Flächenauslastungen vorliegen muss.