Factory Outlet Centers

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    4 Europa - Fabrikverkaufszentren im Aufwind

    Die FOC-Bewegung schwappt über den großen Teich, erfasste Europa. Zunächst rückten die britische Hauptinsel sowie Frankreich in den Focus.

    Erste Zentren ließen sich größenmäßig nicht annähernd mit US-Formaten vergleichen. Britische Modelle, darunter die Spielart des Factory Outlet Village (Fabrikverkaufsdorf), umfassten anfangs Verkaufsflächen von 2.000 - 3.000 qm. Wie in den USA griff ein Trend zu Größe und Netzverdichtung. So erreichen jüngere bzw. geplante FOC im Vereinigten Königreich eine US-Vorbildern entsprechende mittlere Verkaufsfläche um 15.000 qm. Bestehende Zentren rüsten teils auf. Ein Beispiel liefert das 1995 eröffnete Bicester Village, das seine Verkaufsfläche zwischenzeitlich auf 12.000 qm erweiterte.

    In wechselndem Umfang verbreiteten sich Fabrikverkaufszentren über andere europäische Staaten (Spanien, Schweden usw.).

    Amerikanische, kanadische, britische Investoren nahmen auch Deutschland ins Visier. Angesichts heftigen Widerstandes gegen Ansiedlungsvorhaben richteten sie ihr Augenmerk teils auf Grenzregionen von Nachbarstaaten. So entstand unweit Saarbrückens auf französischem Gebiet ein 10.000 qm-Outlet, das eindeutig auf die Barschaft deutscher Kunden zielt.


    5 Standort D - späte FOC

    Der Durchbruch blieb FOC in Deutschland lange versagt. Hierfür verantwortlich waren Eingangs erwähnte Widerstände von Handel und Planungsinstanzen, aber auch eher mäßiges Interesse auf Produzentenseite.

    Bis vor Kurzem bestand innerhalb der Landesgrenzen kein Dutzend als FOC zu bezeichnender Verkaufsmaschinen; die Gesamtverkaufsfläche summiert sich auf wenige 1.000 qm. Überwiegend handelt es sich um sehr kleine Einheiten mit wenigen eingebundenen Outlets. Dauerhaft und flächendeckend zu verhindern war das Aufkommen der Direktverkaufszentren freilich nicht. Wenngleich sie nicht dem aus heutiger Sicht als traditionell bezeichneten Einzelhandel zuzurechnen sind, stellen sie Einzelhandelseinrichtungen dar. Sind sie großflächig ausgelegt, haben für sie dieselben genehmigungsrechtlichen Einschränkungen und Freiräume zu gelten, wie für jede andere großflächige Betriebsform des Einzelhandels. Mit anderen Worten: Ihre Genehmigungsfähigkeit darf nicht von wettbewerbsbezogenen Aspekten abhängig gemacht werden. Eine Beurteilung hat ausschließlich auf Grundlage städtebaulicher, raumordnerischer, umweltpolitischer Maßgaben zu erfolgen. Ob entsprechende Einschätzungen im Einzelfall sachgerecht erfolgen oder politisch unterlegt sind, sei dahingestellt. Jedenfalls eröffneten zwischenzeitlich große, planmäßig entwickelte Einheiten. Zu nennen sind das B5 Designer Outlet Center in Wusterhausen oder das nochmals flächenmächtigere Pendant in Zweibrücken. Mit deren Bau wurden FOC salonfähig.

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Aktualisierung: 06.01.2003

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