Factory Outlet Centers

5 Standort D - späte FOC

Der Durchbruch blieb FOC in Deutschland lange versagt. Hierfür verantwortlich waren Eingangs erwähnte Widerstände von Handel und Planungsinstanzen, aber auch eher mäßiges Interesse auf Produzentenseite.

Bis vor Kurzem bestand innerhalb der Landesgrenzen kein Dutzend als FOC zu bezeichnender Verkaufsmaschinen; die Gesamtverkaufsfläche summiert sich auf wenige 1.000 qm. Überwiegend handelt es sich um sehr kleine Einheiten mit wenigen eingebundenen Outlets. Dauerhaft und flächendeckend zu verhindern war das Aufkommen der Direktverkaufszentren freilich nicht. Wenngleich sie nicht dem aus heutiger Sicht als traditionell bezeichneten Einzelhandel zuzurechnen sind, stellen sie Einzelhandelseinrichtungen dar. Sind sie großflächig ausgelegt, haben für sie dieselben genehmigungsrechtlichen Einschränkungen und Freiräume zu gelten, wie für jede andere großflächige Betriebsform des Einzelhandels. Mit anderen Worten: Ihre Genehmigungsfähigkeit darf nicht von wettbewerbsbezogenen Aspekten abhängig gemacht werden. Eine Beurteilung hat ausschließlich auf Grundlage städtebaulicher, raumordnerischer, umweltpolitischer Maßgaben zu erfolgen. Ob entsprechende Einschätzungen im Einzelfall sachgerecht erfolgen oder politisch unterlegt sind, sei dahingestellt. Jedenfalls eröffneten zwischenzeitlich große, planmäßig entwickelte Einheiten. Zu nennen sind das B5 Designer Outlet Center in Wusterhausen oder das nochmals flächenmächtigere Pendant in Zweibrücken. Mit deren Bau wurden FOC salonfähig.

6 FOC - Für und Wider

Wertfrei festzustellen ist, dass FOC Auswirkungen haben müssen, weil dies auf jede Ansiedlung zutrifft. Hinsichtlich Art, Maß und Richtung liegen in Deutschland mangels Masse und Größe bestehender FOC keine Erfahrungswerte vor, die eine abschließende Bewertung zuließen. Pro und Contra werden unter Verweis auf ausländische Entwicklungen sowie auf Grundlage mehr oder minder schlüssiger Spekulation diskutiert.

Erläuterung: Angeführte Funktionskerne umfassen Innenstädte, Stadtteil- und Nahbereichszentren. Unter negativen städtebaulichen Auswirkungen sind Effekte zu verstehen, die eine Schwächung, einen Zerfall gewachsener Versorgungskerne hervorrufen bzw. Erhalt und Aufbau verbrauchernaher Versorgungsstrukturen vereiteln.

Hier stellt sich die Frage, welche Seite argumentativ überzeugen kann. Angesichts der Marktverfassung sei einer Abwägung vorausgeschickt, dass neue Verkaufsflächen regelhaft nur über Umsatzverdrängung auszulasten sind. Verdrängungswirkungen sind im projektnahen Umfeld am größten. Dabei gilt: Je kleiner die Fläche einer Neuansiedlung im Verhältnis zum Bestand ausfällt, je weniger das Sortiment mit Vorhandenem übereinstimmt, je besser die Fläche in gewachsene Muster eingebettet ist, desto geringere Auswirkungspotentiale stellen sich ein.