Immobilienbewertung: Bodenwertermittlung

Portalseite

Portalseite

    3.2. Anpassung des Bewertungsgrundstücks an das tatsächliche Maß der baulichen Nutzung

    Im zweiten Schritt wird der (auf das zulässige Maß der baulichen Nutzung) angepasste Bodenwert um das tatsächliche Maß der baulichen Nutzung korrigiert. Dabei kann sich eine Verminderung bei "Minderausnutzung", aber auch eine Erhöhung bei "Mehrausnutzung" ergeben.

    Dabei gilt: Nicht jede Minderausnutzung gegenüber der zulässigen Bebauung führt zu einer Wertminderung des Grund und Bodens. Besteht die Möglichkeit, das Maß der baulichen Nutzung durch Aufstockung oder Anbau des Gebäudes auszuschöpfen, so wirkt sich die Minderausnutzung nicht auf den Bodenwert aus. Gleiches gilt für Grundstücke mit behelfsmäßigen Bauten. Diese Grundstücke werden immer in der Absicht erworben, ein der zulässigen Bebauung entsprechendes Gebäude zu errichten.

    Die Dauer einer Minder- oder Mehrausnutzung wird im Allgemeinen durch die Restnutzungsdauer des aufstehenden Gebäudes bestimmt. Hat es noch eine lange Restnutzungsdauer, so wird der Bodenwert gegenüber dem Bodenwert auf Grund zulässiger Nutzung stärker gemindert sein als bei einer geringen Restnutzungsdauer.

    Die Höhe der Zu- bzw. Abschläge bei Mehr- oder Minderausnutzung bemisst sich nach folgender Formel:


Verwandte Artikel

ObenLetzte SeitePortalseite
Aktualisiert: 23.05.2009© Elmar Pfeiffer, 80335 München (Impressum)Elmar.Pfeiffer@gmx.de