Bau- und Heimwerkermärkte

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    2.2 Heimwerkermarkt

    Heimwerkermärkte lassen sich wie folgt beschreiben:

    Heimwerkermärkte stellen sich als Einzelhandelseinrichtungen dar, die in Selbstbedienung bzw. Kundenvorauswahl betrieben werden zumindest und 12 Warengruppen aus den Bereichen

    • Holz
    • Eisenwaren und Werkzeuge
    • Raumausstattung (incl. Deko)
    • Basteln, Hobby, Freizeit

    führen.



    2.3 Bau- und Heimwerkermarkt

    Die Unterscheidung von Baumärkten und Heimwerkermärkten ist möglich. Praktisch verbanden sich beide Betriebsformen jedoch mehr und mehr zu einer: Zum Bau- und Heimwerkermarkt. Zumindest die flächenmächtigen Märkte sind meist beides in einem bzw. beides zugleich.


    3 Genehmigungsrechtliche Gesichtspunkte

    Bau- und Heimwerkermärkte sind großflächige Einzelhandelsbetriebe gemäß stadt-, regional- und landesplanerischer Bestimmungen (u. a. BauNVO § 11 Abs 3). Sie gelten als Einheiten, deren Ansiedlung negative städtebauliche Auswirkungen nach sich ziehen kann. - Wenn sie Warengruppen bzw. Artikelgruppen führen, die als zentrenbildend bzw. innenstadtrelevant gelten. Welche das sind bzw. sein können, ist zwischen Betreibern, Genehmigungsbehörden und Handelsverbänden strittig.

    Eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" erhalten Bau- und Heimwerkermärkte regelhaft dann, wenn sich ihr Angebotsfächer auf Produkte beschränkt, die in Innenstädten oder anderen integrierten Zentren ohnehin nicht (mehr) angeboten werden können, weil sie von zahlungskräftigeren, weniger "raumfressenden" Branchen gleichsam hinausgeworfen wurden. Als statthaft erachtete Sortimente finden sich in Katalogen zusammengestellt. Der bekannteste ist die Kölner Liste. Daneben gibt es die Berliner-, Bielefelder- und Freiburger Liste.

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Aktualisierung: 10.06.2003© Elmar Pfeiffer, 80335 München (Impressum)Elmar.Pfeiffer@gmx.de