Bewertungshandbuch "Pflegeeinrichtungen"

Teil 3: Bewertungspraxis

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    1 Bewertungspraxis

    Bei der Bewertung eines Pflegeheimes sind vor der eigentlichen Wertermittlung der Standort, der Markt, die Konzeption und die Wirtschaftlichkeit sachverständig zu hinterfragen und zu analysieren. Denn nur auf Basis dieser Analysen kann entschieden werden, ob das Objekt an diesem Standort nachhaltigen Erfolg haben wird.


    1.1 Bewertungsrelevante Unterlagen

    Für die Bewertung von Pflegeheimen werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Objektdaten
    • Aktueller Grundbuchauszug
    • Aktuelle Flurkarte
    • Baugenehmigung inklusive Auflagen
    • Baubeschreibung
    • Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
    • Flächen- und Kubaturberechnung gem. DIN 277
    • Angaben zum Baujahr
    • Angaben über frühere Nutzung des Objektes bzw. Grundstückes
    • Pachtvertrag mit Betreiber
    • Evtl. weitere Mietverträge (z. B. Ladeneinheiten)
    • Betriebswirtschaftliche Daten des Betreibers
    • (Testierte) Gewinn- und Verlustrechnungen min. der letzten 3 Jahre.
    • Angaben zu den Belegungsquoten min. der letzten 3 Jahre.
    • Angaben zu Pflegestruktur, d. H. wie viele Bewohner je Pflegestufe min. der letzten 3 Jahre.
    • Übersicht über die verhandelten Pflegesätze.
    • Versorgungsvertrag mit Kostenträgern.
    • Sofern vorhanden Nachweis über die Aufnahme in die Pflegebedarfsplanung.
    • Nachweis des Betreibers, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
    • Mitteilung über die Höhe der gesondert berechenbaren Aufwendungen (Investitionskosten) gem. § 82 SGB XI Abs. 3 (geförderte Einrichtungen) bzw. Abs. 4 (nicht geförderte Einrichtungen).

1. Definitionen / Gesetze

2. Rahmenbedingungen

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Aktualisiert: 25.02.2010© Elmar Pfeiffer, 80335 München (Impressum)Elmar.Pfeiffer@gmx.de