Bewertungshandbuch "Pflegeeinrichtungen"

Teil 1: Definitionen / grundlegende Gesetze

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    Das hier präsentierte Bewertungshandbuch verfasste Franz Muschler, ein erfahrener Immobilienbewerter, exklusiv für den Immobilien-Kosmos. Im Interesse einer möglichst guten Übersicht und erleichterten Navigation erschien das Handbuch in Form einer dreiteiligen Serie.


    1 Grundlagen

    Dieses Handbuch befasst sich mit der Bewertung von Pflegeheimen. Sehr häufig werden im alltäglichen Umgang mit dieser Immobilienart verschiedene Begrifflichkeiten verwendet, die im Rahmen der Immobilienbewertung jedoch klar zu unterscheiden sind.

    Um dem Sachverständigen einen Überblick über die im Rahmen der Pflegeheimbewertung verwendeten Begrifflichkeiten für Konzepte und Immobilien zu geben, wird hier auf die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Unterscheidungsmöglichkeiten eingegangen.


    1.1 Definition Sozialimmobilien

    Der Markt für Sozialimmobilien umfasst ein weites Spektrum an Immobilien, die sich hinsichtlich des Betriebskonzeptes, ihrer Bauweise, des Ausstattungsstandards und dem Angebot an weiterführenden zusätzlichen Dienstleistungen wie zum Beispiel Pflege- oder Betreuungsleistungen deutlich unterscheiden.

    Bei näherer Betrachtung können Sozialimmobilien in zwei wesentliche Kategorien unterschieden werden:

    • Gesundheitsimmobilien dienen der Erkennung, Behandlung, Vermeidung und Rehabilitation von akuten Krankheiten.
    • Sozialimmobilien im engeren Sinne dienen dem Wohnen, der Unterbringung, der Betreuung und der Pflege von alten, behinderten und pflegebedürftigen, schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie sozialen Randgruppen.

    Die Aufenthaltsdauer und Betreuung der Patienten in Gesundheitsimmobilien ist kurzfristig und auf eine schnelle Reintegration in das tägliche Leben ausgerichtet, wohingegen Aufenthalt und Betreuung in Sozialimmobilien langfristig und auf eine Unterstützung des täglichen Lebens und Betreuung des Menschen ausgerichtet sind.

    Grundlegend können folgende, häufig verwendete Bezeichnungen den übergeordneten Kategorien Gesundheitsimmobilien und Sozialimmobilien im engeren Sinne zugeordnet werden.

2. Rahmenbedingungen

3. Bewertungspraxis

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Aktualisiert: 25.02.2010© Elmar Pfeiffer, 80335 München (Impressum)Elmar.Pfeiffer@gmx.de